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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland

Um sich Leistungen, die Sie während Ihres Auslandsaufenthalts erbracht haben, an der Theologischen Fakultät nach Ihrer Rückkehr anerkennen lassen zu können, gehen Sie bitte wie folgt vor:

a. VOR dem Auslandsaufenthalt

  • Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen, vereinbaren Sie frühzeitig einen Beratungstermin beim zuständigen Auslandskoordinator/ der zuständigen Auslandskoordinatorin (die Kontaktdaten finden Sie im jeweiligen Programm).
  • Informieren Sie sich über die Veranstaltungen, die Sie an der Gastuniversität besuchen möchten.
  • Tragen Sie die Veranstaltungen, die Sie besuchen möchten, in der entsprechenden Tabelle des Learning Agreements ein und lassen Sie sich die Modulzuordnung von dem/der AuslandskoordinatorIn oder StudienberaterIn abzeichnen.

b. WÄHREND des Auslandsaufenthaltes

  • Wenn sich während Ihres Auslandsaufenthalts gravierende Änderungen in Ihrer Studienplanung ergeben, nehmen Sie Kontakt mit dem/der AuslandskoordinatorIn oder dem/der StudienberaterIn auf und informieren Sie diese/n bzw. tragen die Änderungen im Learning Agreement ein (Erasmus).
  • Lassen Sie sich von der Gastuniversität Nachweise über die erbrachten Studienleistungen ausstellen und dokumentieren Sie die Veranstaltungsarten und die erworbenen Kompetenzen durch entsprechende Unterlagen. Unverzichtbar ist das Transcript of Records (Prüfungsleistungen, erworbene ECTS-Punkte). Für eine Anrechnung in einzelnen Fachmodulen sind auch Unterlagen beizubringen, aus denen die Veranstaltungsart und die erworbenen Kompetenzen hervorgehen (Modulhandbücher, Vorlesungsverzeichnisse).
  • Sollen während des Auslandsaufenthaltes größere Prüfungsleistungen für ein spezielles Fachmodul erbracht werden (Pro- oder Hauptseminararbeiten mit 6 bzw. 8 ECTS-Punkten), empfiehlt es sich, neben der prüfenden Person der Gasthochschule auch eine VertreterIn der betreffenden Disziplin (AT, NT usw.) der Theologischen Fakultät Heidelberg beratend in die Planung und Durchführung der Seminararbeit einzubeziehen (Themenstellung, Umfang, verwendete Quellentexte und wissenschaftliche Literatur). Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Prüfungsleistung als gleichwertig anerkannt wird.

c. NACH dem Auslandsaufenthalt

  • Nach Ihrer Rückkehr tragen Sie die besuchten Veranstaltungen und erbrachten Prüfungsleistungen in die entsprechende Tabelle des Learning Agreements ein.
  • Legen Sie das Learning Agreement sowie die entsprechenden Nachweise über die erbrachten Leistungen vor und lassen Sie sich die Zuordnung der Veranstaltungen zu den Modulen an der Theologischen Fakultät abzeichnen. Bei einer Anerkennung in einzelnen Fachmodulen wenden Sie sich dafür an einen/eine FachvertreterIn der betreffenden Disziplin (AT, NT usw.). Wird auf die in den Modulhandbüchern als Mobilitätsfenster deklarierten fachübergreifenden Module (Vertiefungsmodule, Wahlpflichtmodule usw.) zurückgegriffen, wenden Sie sich an die Studienberatung zur pauschalen Anerkennung. Eine Einzelfallprüfung durch die jeweiligen FachvertreterInnen ist in diesem Fall nicht notwendig.
  • Wenn alle Modulzuordnungen abgezeichnet sind, lassen Sie sich die entsprechende Tabelle von dem/der AuslandskoordinatorIn bzw. der studienberatenden Person unterschreiben und legen Sie das Learning Agreement zusammen mit dem Transcript of Records im Prüfungsamt der Theologischen Fakultät zur formalen Erfassung der Leistungen vor.