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FördervereinWorkshop-Programm

Förderung von Workshops und wissenschaftlichen Exkursionen

Mit Hilfe zweckgebundener Spendengelder setzt der Förderverein ein „Programm“ zur Unterstützung von Workshops ein. Workshops können auch in Form von Exkursionen mit wissenschaftlicher Orientierung durchgeführt werden. Es können damit nur kleine Aktivitäten unterstützt werden, deren Hauptfinanzierung durch andere Mittel gesichert ist. Unterstützt werden vorzugsweise Initiativen von Studierenden, Promovierenden sowie Assistent*innen der Theologischen Fakultät Heidelberg, die nicht durch etablierte Forschungsprogramme oder als Pflichtexkursionen gefördert werden können. Der Vorstand entscheidet im Lichte der Erfahrungen und der Geldmittel und abhängig von der Antragslage über die jeweils bereitgestellten Fördermittel. Es stehen derzeit 600,-EUR pro Semester zur Verfügung .
Anträge für eine Förderung aus dem Workshop-Programm können jeweils zu Beginn eines Semesters eingereicht werden (für das aktuelle und das folgende Semester). Die Antragsfrist für das Wintersemester 2022/23 endet am 1. November 2022, die Antragsfrist für das folgende Sommersemester endet am 25. Februar 2023. Anträge sind per E-Mail an den Förderverein zu richten: foerderverein@theologie.uni-heidelberg.de

Regularien

  • Antragsteller*innen müssen Mitglieder (Studierende, Promovierende, Assistent*innen, Lehrende) der Theologischen Fakultät Heidelberg sein. Die Veranstaltungen selbst dürfen interdisziplinär und überregional sein.
  • Der formlose Antrag (ca. 1 Seite) soll kurz Auskunft geben über:
    • den Inhalt der geplanten Veranstaltung,
    • die Finanzierung der Veranstaltung einschließlich des Eigenbeitrags der Teilnehmenden,
    • die Verwendung des vom Förderverein erbetenen Geldes,
    • die ungefähre Zahl der erwarteten Teilnehmenden, insbesondere aus der Theologischen Fakultät Heidelberg.
  • Über die Bewilligung des Geldes befindet der Vorstand des Fördervereins. Er kann dazu einen Ausschuss bilden.
  • Förderung kann entweder für die Gesamtorganisation eines Workshops beantragt werden oder als Verringerung (aber keinesfalls als Ersatz) des Eigenbeitrags der Teilnehmenden. Der Zuschuss pro Person ist begrenzt und wird vom Vorstand jeweils neu festgelegt.
  • Bei der Bewilligung des Geldes kann in besonderen Fällen darum gebeten werden, nach der Veranstaltung eine Liste der Beteiligten mit deren Adressen vorzulegen.
  • Die Antragsteller*innen schreiben nach Durchführung der Veranstaltung einen Bericht, der im Jahresheft der Fakultät veröffentlicht werden kann.
  • Antragsteller*innen und Teilnehmende werden gebeten, dem Förderverein beizutreten, auch um zur langfristigen Weiterführung des Workshop-Programms beizutragen.
  • Rückzahlung nicht gebrauchter Gelder ist selbstverständlich.