Informationen für Hochschulwechsler*innenHochschulwechsel
Studierende, die für eine gewisse Zeit nach Heidelberg wechseln oder hier ihr (Haupt-)Studium abschließen wollen, benötigen zur Immatrikulation bei der Studierendenadministration eine Studienzeitanrechnungsbescheinigung. Diese erhalten Sie bei Frau Mosig im Prüfungsamt der Theologischen Fakultät. pruefungsamt@theologie.uni-heidelberg.de
Um die Anrechnungsbescheinigung ausstellen zu können, werden folgende Dokumente benötigt (während der Corona-Krise per Mail/Scan) :
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Letzte Studienbescheinigung (nur wenn auf der Exmatrikulationsbescheinigung nicht das aktuelle Fachsemester vermerkt ist)
- Zwischenprüfungszeugnis (ACHTUNG: Wurde die Zwischenprüfung bereits abgelegt, aber das Zeugnis noch nicht ausgestellt, muss ein Transcript of Records/Notenliste des Grundstudiums vorgelegt werden).
Die Bescheinigung kann auch per Post versandt werden. Sende Sie dafür bitte eine beglaubigte Kopie Ihres Zwischenprüfungszeugnisses an das Prüfungsamt und legen Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Bei einem Hochschulwechsel vor der Zwischenprüfung kommen Sie bitte persönlich mit allen Ihren bisher erbrachten Leistungsnachweisen im Prüfungsamt vorbei.
Bei der Studierendenadministration der Universität Heidelberg finden Sie weitere Informationen zum Hochschulwechsel, zur Onlineimmatrikulation und die aktuellen Einschreibefristen.
Studierende mit dem Abschlussziel „kirchliches Examen", die ihr Hauptstudium nach einem Hochschulwechsel in Heidelberg abschließen wollen, werden dringend gebeten, zu Beginn ihrer Studienzeit in Heidelberg das Prüfungsamt zu kontaktieren und ggf. Anerkennungen abzusprechen.
Wichtiger Hinweis zum Philosophicum und Gemeindepraktikum
Studierende, die ihr Philosophicum bereits während des Grundstudium an einer ev. Theologischen Fakultät abgelegt haben und ihr Hauptstudium in Heidelberg abschließen wollen, müssen die Leistungspunkte des Moduls Philosophie (in Heidelberg Teil des Hauptstudiums) entsprechend der gültigen Prüfungsordnung zum Wahlmodul addieren, um das Hauptstudium mit 120 LP abschließen zu können – Bitte melden Sie sich in diesem Fall im Prüfungsamt und legen Sie ein Nachweis über das Philosophicum vor (z.B. ein Transcript of Records). Wurde das Gemeindepraktikum nicht während des Grundstudiums abgelegt (wie in Heidelberg üblich), können die Begleitveranstaltungen zum Praktikum im Wahlmodul 2 angerechnet werden.
Wichtiger Hinweis zum Aufbaumodul „Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie“ im Magister Theologiae
Studierende mit dem Abschlussziel „kirchliches Examen", die Ihr Hauptstudium in Heidelberg abschließen wollen und gem. ihrer kirchlichen Prüfungsordnung den „ordentlichen Abschluss des Hauptstudiums“ zur Zulassung zum Examen nachweisen müssen, können das Hauptstudium nur dann ordentlich in Heidelberg abschließen, wenn sie das Hauptseminar und die Vorlesung im Fach Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie besuchen (oder bereits während des Hauptstudiums an einem anderen Hochschulort besucht haben) und damit das Aufbaumodul RW abgeschlossen haben. Die Verteilung der Hauptseminararbeiten richtet sich jedoch nach der kirchlichen Prüfungsordnung. Zum Abschluss des Moduls ist daher nicht zwingend eine Prüfungsleistung erforderlich, es sei denn, sie wird von der kichlichen Prüfungsordnung vorgeschrieben. Studierende, die gem. ihrer kirchlichen Prüfungsordnung eine mündliche Prüfung im Fach Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie als Zulassungsvoraussetzung zum Examen ablegen müssen, können diese Prüfung nach Abschluss des Aufbaumoduls ablegen. Auf Wunsch kann die Prüfung mit 3 LP im Wahlmodul angerechnet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf einer Informationsseite des Faches.