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Nachdiplomierung / Nachmagistrierung
Absolvent*innen mit dem Abschlussziel kirchliches Examen, die die 1. Theologische Prüfung bei der Evangelischen Landeskirche in Baden abgelegt haben oder das 1. Theologische Examen im Bereich einer anderen Landeskirche erworben haben und zum Zeitpunkt der Examensprüfung an der Theologischen Fakultät immatrikuliert waren, kann auf Antrag der akademische Grad einer „Magistra Theologiae“ oder eines „Magister Theologiae“ (jeweils abgekürzt Mag. theol.) verliehen werden.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen:
- das Examenszeugnis,
- ein tabellarischer Lebenslauf
- eine Studienbescheinigung des Prüfungssemesters.
Bitte richten Sie den Antrag an:
Universität Heidelberg
Prüfungsamt der Theologischen Fakultät
z.H. Mirjam Fiebig
Hauptstr. 231
69117 Heidelberg