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Promotion zum Dr. theol.

Die Arbeit der Promovierenden der Theologischen Fakultät ist ein wichtiger Bestandteil der Forschung unserer Fakultät. Gegenwärtig sind an der Theologischen Fakultät etwa 100 Doktoranden und Doktorandinnen gemeldet.

Die Theologische Fakultät der Universität Heidelberg verleiht den Grad eines Doktors bzw. einer Doktorin der Theologie auf Grund von Promotionsleistungen (Dr. theol.) oder ehrenhalber (D. theol.).

Voraussetzung & Verfahren

Voraussetzung für die Promotion an der Theologischen Fakultät ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Theologie sowie der Nachweise der Sprachkenntnisse Latein, Griechisch und Hebräisch. Die Promotion besteht aus der Abfassung der Dissertation (Doktorarbeit) und der mündlichen Abschlussprüfung. Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Forschungsarbeit, die neue wissenschaftlichen Erkenntnisse dokumentiert. Sie wird von zwei habilitierten Mitgliedern der Fakultät begutachtet und muss veröffentlicht werden. Die mündliche Prüfung erfolgt in der Regel als Einzelprüfung in den theologischen Disziplinen, sie kann im Einzelfall auch als Disputation abgelegt werden. Verbindliche Auskunft gibt die Promotionsordnung der Theologischen Fakultät.

Themensuche

Das Interesse an einer intensiven wissenschaftlicher Beschäftigung in einem der zahlreichen Fachgebiete der Theologie entsteht häufig schon im Laufe des Studiums. Oft werden bereits während des Studiums Kontakte zwischen möglichen Betreuer*innen einer Dissertation und zukünftigen Promovierenden geknüpft. Andere kümmern sich erst nach dem Abschluss ihres Studiums um ein Thema und eine betreuende Person. Im Idealfall teilen Betreuungspersonen und Promovierende ein gemeinsames Forschungsinteresse. Information über die Forschungsschwerpunkte der Theologischen Fakultät geben die Lehrstuhl-Webseiten der einzelnen Fächer.

Fächer

Finanzierung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Lebensunterhalt während der Promotionszeit zu finanzieren. Einige Promovierende arbeiten als Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an einem Lehrstuhl oder in einem Forschungsprojekt mit. Andere bewerben sich für ein Stipendium. Die private Finanzierung durch Teilzeitarbeit oder Familie ist natürlich auch eine Möglichkeit. Über Möglichkeiten der Finanzierung informieren Sie die Betreuungspersonen Ihrer Arbeit. Sie helfen Ihnen auch, wenn Sie Gutachten für Stipendien benötigen.

Annahme und Immatrikulation

Wer eine Betreuungsperson gefunden, sich gemeinsam auf ein Thema geeinigt und eine Promotionsvereinbarung abgeschlossen hat, muss sich vor der Annahme als Doktorand*in im Online-Portal heiDOCS registrieren. Reichen Sie anschließend Ihre Dokumente im Dekanat (beim Prüfungsamt) ein. Zur Annahme als Doktorand*in an der Theologischen Fakultät benötigen Sie:

  1. Promotionsbefähigendes Abschlusszeugnis (z.B. kirchliches Examen/Diplom; Staatsexamen; MA-Abschluss)
  2. Sprachzeugnisse (Hebraicum, Graecum, Latinum)
  3. Betreuungszusage eines/r Hochschullehrer*in
  4. Das Thema der Dissertation (kann in der Betreuungszusage enthalten sein)
  5. Promotionsvereinbarung
  6. Mitgliedsbescheinigung einer Ev. Kirche (Gliedkirche der EKD, Mitgliedskirche des ÖRK, Lutherischen/Reformierten Weltbundes – Ausnahmen auf Antrag möglich); Sie erhalten eine Mitgliedsbescheinigung auf dem Pfarramt Ihrer Ortsgemeinde

Promotionsvereinbarung

Sollten eine oder mehrere Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sein (z.B. fehlende Sprachnachweise), kann die Annahme mit Auflagen ausgesprochen werden. Die Annahmebestätigung des Dekanats ermöglicht eine Immatrikulation als Promotionsstudent*in bei der Studierendenadministration der Universität. Je nach individueller Situation ist der Studierendenstatus sinnvoll.
Ausländische Graduierte wenden sich bitte vor Antragsstellung an die Beratung für internationale Studierende.

Abfassen der Dissertation

In den meisten Fällen findet der größte Teil der Arbeit an einer theologischen Dissertation in der Bibliothek und am Schreibtisch statt. In Oberseminaren, den Sozietäten der einzelnen Fächer, bei Tagungen und in Gesprächen mit anderen Promovierenden werden Thesen und Konzepte diskutiert und neue Impulse aufgenommen. Hilfestellung gibt in erster Linie die Betreuungsperson, der Doktorvater oder die Doktormutter.
Neben der klassischen Einzelpromotion gibt es in Heidelberg auch die Möglichkeit einer stärker strukturierten Promotion. Jede/r Doktorand*in der Theologischen Fakultät hat die Möglichkeit, sich um einen Platz in der Heidelberger Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaften (HGGS) zu bewerben. Darüber hinaus bietet die Heidelberger Graduiertenakademie ein umfangreiches Serviceangebot.

Abgabe der Dissertation und Rigorosumsprüfungen

Unsere Fakultät bietet jährlich zwei Prüfungstermine für das examen rigorosum an. Diese liegen i.d.R. in der vorletzten Woche der Vorlesungszeit des betreffenden Semesters, zeitgleich mit den anderen mündlichen Examensprüfungen. Für Prüfungen am Ende des Sommersemesters liegt die Frist zur Einreichung um den 15. März; die Einreichfrist für das Wintersemester um den 15. September. Die genauen Abgabe- und Prüfungstermine entnehmen Sie bitte dem Terminplan im Downloadbereich des Prüfungsamtes. Die nötigen Unterlagen zur Anmeldung zum Prüfungsverfahren entnehmen Sie bitte der Checkliste. 
Ab voraussichtlich September 2015 muss die Abgabe der Dissertation zusätzlich im Online-Portal heiDOCS registriert werden.

Checkliste

Veröffentlichung der Dissertation und Verleihung des Doktortitels

Nach bestandener Rigorosumsprüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der Fakultät über die bestandene Doktorprüfung. Der Titel „Dr. theol.“ darf jedoch erst nach Veröffentlichung der Arbeit und Verleihung der Doktorurkunde geführt werden. Die Veröffentlichung kann auf folgende Arten geschehen:

  • Wenn die Veröffentlichungspflicht durch die Publikation bei einem gewerblichen Verlag erfüllt wird, sind drei Exemplare bei der Dissertationsstelle der Universitätsbibliothek Heidelberg einzureichen und eins bei der Fakultät. Die Publikation kann auch bereits mit der Vorlage eines Verlagsvertrages nachgewiesen werden, sofern die Drucklegung innerhalb von drei Jahren ab Vertragsdatum und die unentgeltliche Abgabe der Pflichtexemplare schriftlich zugesichert wird.
  • Erfolgt eine elektronische Publikation ist das Format mit der Universitätsbibliothek abzustimmen. Zusätzlich ist ein gedrucktes Exemplare bei der Universitätsbibliothek einzureichen und eins bei der Fakultät.
  • Erfolgt die Publikation im Reproduktionsverfahren, so sind 10 Exemplare bei der Universitätsbibliothek einzureichen und eines der Fakultät zu überlassen.

In allen Fällen muss ein Exemplar Ihrer Arbeit im Dekanat der Theologischen Fakultät eingereicht werden. Das Doktordiplom wird ausgefertigt, sobald die Veröffentlichungsbestätigung der Universitätsbibliothek als auch das Belegexemplar für die Fakultät im Prüfungsamt vorliegt.